Ungerechtfertigte Kürzung des Entgeltes
Rainer Kruppa gewinnt - Vattenfall legt Berufung gegen Urteil ein

Arbeitsgericht entscheidet beim Thema Entgelt zu Gunsten des Konzernbetriebsratsvorsitzenden von Vattenfall.

24. Oktober 202224. 10. 2022


Der Fall

Rainer Kruppa, langjähriger Konzernbetriebsratsvorsitzender von Vattenfall in Deutschland und Betriebsratsvorsitzender bei Vattenfall Europe Nuclear Energy, wurde im Jahr 2020 durch seinen Arbeitgeber Vattenfall das Entgelt von heute auf morgen um die Hälfte gekürzt. Mehrere interne Einigungsversuche scheiterten, sodass Rainer Kruppa – unterstützt durch die IG Metall – vor Gericht Klage eingereicht hat. Mit Erfolg! Das Arbeitsgericht Hamburg urteilte im September 2022, dass sich Vattenfall an getätigten entgeltrelevanten fachlichen und persönlichen Beurteilungen und Erklärungen der Vergangenheit festhalten lassen muss. Das Betriebsratsmitglied muss hierauf vertrauen können, die Entgeltkürzung war daher unwirksam und die fehlende Differenz muss ausgezahlt werden.
Vattenfall sieht sich aber noch immer im Recht und hat nun Berufung gegen dieses Urteil eingelegt.

Die IG Metall hat hierfür kein Verständnis. Ina Morgenroth, Erste Bevollmächtigte und Geschäftsführerin der IG Metall Region Hamburg, sagt: „Vattenfall hätte gut daran getan, den Konflikt beizulegen, indem es anstatt Berufung einzulegen, die Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg akzeptiert.“

Reformbedarf des Betriebsverfassungsgesetzes

Das Thema Entgelt für Betriebsratsmitgliedern ist ein Dauerkonflikt in vielen Betrieben, wobei ein Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht für die meisten Betriebsratsmitglieder ultima ratio ist. Dies aus gutem Grund, denn der Nachweis einer angemessenen Entgeltentwicklung ist insbesondere für länger freigestellte Betriebsräte schwer zu führen.

So erfreulich die Entscheidung des Arbeitsgerichts in der Sache ist, so wenig ändert sie am bestehenden Reformbedarf der Betriebsverfassung. Unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits ist die aktuelle Rechtslage für Betriebsrät:innen unzumutbar. Die wenigsten wollen sich in jahrelangen Rechtsstreitigkeiten mit ungewissem Ausgang wiederfinden. Hinzu kommt, dass die Rechtsprechung bei der Entgeltentwicklung von Betriebsrät:innen Qualifizierungsmaßnahmen für das Betriebsratsamt unberücksichtigt lässt. Eine Schieflage, die der DGB-Entwurf für ein modernes Betriebsverfassungsgesetz durch eine Ergänzung des maßgeblichen § 37 Abs. 4 BetrVG korrigiert.

„Es ist höchste Zeit, dass der Gesetzgeber den Regelungsvorschlag aufgreift und für mehr Rechtssicherheit und Gerechtigkeit beim Thema Entgelt für Betriebsratsmitglieder sorgt“, so Ina Morgenroth.

Pressemitteilung 05/2022